Dr. phil. Dipl.-Psych. Karin Borowski

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 Psychotherapeutin

Ottenhof 30  -  28355 Bremen

Tel.: 0421 – 2574944

praxis@kborowski.de

www.kborowski.de

Der Ablauf

 

Vorgespräche:

Erste Fragen können wir telefonisch klären, so zum Beispiel, ob ich für Sie  die richtige Ansprechpartnerin bin, oder an wen Sie sich sonst wenden können.

Erscheint eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll, verabreden wir einen Termin für ein erstes Vorgespräch zum Kennenlernen. Erst mit dem zweiten Vorgespräch entscheiden wir über eine mögliche Fortsetzung und vereinbaren dann das weitere Vorgehen.

 

Rahmen:

Sie können für sich allein Einzelsitzungen wahrnehmen.

Eltern, Freunde, Partner, Kinder oder andere für Sie wichtige Bezugspersonen können dauerhaft oder gelegentlich in die Beratung / Therapie einbezogen werden.

Sie können als ganze Familie kommen.

Sie können als Gruppe kommen.

 

Termine:

Normalerweise besteht die Arbeit aus wöchentlich einer Beratungs- bzw. Therapie-Sitzung von 50 Minuten Dauer. Es sind aber auch Doppelstunden oder individuelle Blöcke (ggf. auch am Wochenende) möglich, oder auch die Teilung einer 50-Min.-Einheit in zwei Sitzungen von je 25 Minuten.

In der Anfangsphase kann es hilfreich sein, häufigere Sitzungen durchzuführen, während in der Mittelphase das gleichmäßige Arbeiten in Ein- bis Drei-Wochen-Abständen vorherrscht. In der Abschlussphase  sind oftmals größer werdende Abstände sinnvoll.

 

Unsere Zusammenarbeit:

In einem Klima gegenseitiger Anerkennung erkunden wir gemeinsam mögliche Zusammenhänge der Störung, wobei sowohl die Entstehung als auch die Auswirkungen von Bedeutung sind. Ziel meiner Fragen und Anregungen ist, Ihnen zu helfen, die eigenen, noch zu wenig genutzten Fähigkeiten auszubauen, um gesünder und fürsorglicher mit sich (und anderen) umzugehen. Die praktische Erprobung von Einstellungs- und Verhaltensänderungen soll zur dauerhaften Anwendung dieser neuen Fähigkeiten führen.

 

Schweigepflicht:

Als Psychotherapeutin unterliege ich (wie z. B. auch Ärzte) der gesetzlichen Schweigepflicht. Auch Hausärzte, Angehörige oder Sachbearbeiter der Kostenträger erhalten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung  Auskunft über Ihre Behandlung.

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      Letzte Aktualisierung: 14.01.2021